3G im Theaterladen

Seit 4. März gelten neue Regeln im Theaterladen. Bei der „3G-Regelung“ haben neben geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Minderjährige sind von der Testpflicht befreit. 

Hier geht es zur gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.